Vorgerichtliches und gerichtliches Mahnverfahren Achtung: Forderungen aus 2021 verjähren am 31.12.2024!

Vorgerichtliches und gerichtliches Mahnverfahren

Vorgerichtliches Mahnverfahren/Inkasso

Vorgerichtliches Mahnverfahren/Inkasso

Ablauf:
Der Schuldner wird nach einer Bonitätsprüfung schriftlich zur Zahlung innerhalb kurzer Fristsetzung aufgefordert. Zahlt er innerhalb dieser Frist nicht, erfolgt eine zweite und letzte Zahlungsaufforderung.

Lösung:
Wir zeigen dem Schuldner Wege auf, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen, gegebenenfalls auch ratenweise, nachkommen kann, ohne die Gerichte zu bemühen.

Gerichtliches Mahnverfahren/Inkasso

Ablauf:
Zeigen sich nach der Bonitätsüberprüfung keine relevanten "Negativmerkmale", und erfolgt bis dahin keine Zahlung des Schuldners, wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt, damit die Forderung nicht verjähren kann.

Lösung:
Mit der Beantragung eines Mahnbescheides soll bei unstreitigen Forderungen im Wege des "verkleinerten Zahlungsklageverfahrens" versucht werden, schnell zu einem vollstreckbaren Schuldtitel zu gelangen. In vielen Fällen zahlt der Schuldner bereits nach Zustellung des Mahnbescheides.

Zahlt der Schuldner nicht, wird durch uns der Erlass des Vollstreckungsbescheides (Schuldtitel) bewirkt.

Mit dem Schuldtitel (Vollstreckungsbescheid) können Forderungen einerseits im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens gegen den Schuldner durchgesetzt werden, andererseits unterliegen sie ab der Titulierung nicht mehr der kurzen Verjährungsfrist von drei Jahren.

Das heißt, der Schuldtitel hat dreißig Jahre lang Gültigkeit, innerhalb derer die Forderung beigetrieben werden kann.

Sollten Sie über derartige Forderungen verfügen oder generell interessiert sein,

rufen Sie uns am besten gleich an!

Oder nutzen Sie unseren kostenlosen...