Inkasso ausländischer Forderungen in D Achtung: Forderungen aus 2021 verjähren am 31.12.2024!

Inkasso ausländischer Forderungen in Deutschland

Inkasso ausländischer Forderungen in Deutschland
  • Einzug von Forderungen und Schulden in Deutschland!
  • Treuhandkonto für internationalen Zahlungsverkehr!

Leider kommt es immer öfter vor, dass deutsche Unternehmen Dienstleistungen, Werkaufträge, oder Werklieferungsverträge ins Ausland vergeben oder Wirtschaftsgüter bestellen, aber die Rechnung dann nicht bezahlen wollen.

Solche unseriösen Unternehmen hoffen darauf, dass die Geschäftspartner im Ausland keine Kenntnisse der deutschen Rechtslage haben, und nicht in der Lage sein werden, eine offene Forderung in Deutschland einzutreiben.

Wir sind seit über 35 Jahren darauf spezialisiert, Ihnen als ausländischem Gläubiger in solchen Situationen zu helfen.

So sollten Sie vorgehen:

  • Sie schicken dem Schuldner nur noch eine schriftliche Mahnung, der Sie die Rechnung noch einmal beifügen.
  • Zu Beweiszwecken empfehlen wir die Zustellung einmal per "Einwurf-Einschreiben" und einmal per "Einschreiben-Rückschein".
  • Alles Weitere erledigen wir für Sie.

So gehen wir vor:

Wir fordern Ihren Schuldner hier in Deutschland zunächst schriftlich, unter kurzer Fristsetzung, zur Zahlung auf.
Zugleich ermitteln wir per Online-Recherche sofort erste Informationen über die Person und die Bonität des Schuldners.
Reagiert der Schuldner nicht, nehmen wir persönlichen Kontakt zu ihm auf, und konfrontieren ihn mit der ausstehenden Forderung.

In den meisten Fällen wird Ihr Schuldner schon daran erkennen, dass Sie offensichtlich in der Lage sind, Ihre Rechte auch in Deutschland geltend zu machen, und freiwillig zahlen.
Hierbei steht für uns immer im Vordergrund, die gut funktionierende Geschäftsbeziehung zu Ihrem Schuldner nicht unnötig zu belasten.

Zahlt der Schuldner trotzdem nicht, oder einigt sich nicht über akzeptable Zahlungsmodalitäten mit uns, leiten wir ein Gerichtsverfahren gegen ihn ein, und setzen Ihre Forderung gerichtlich durch.

Anschließend betreiben wir mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln die Zwangsvollstreckung, lassen die Forderung durch einen Gerichtsvollzieher eintreiben, oder pfänden die Bankkonten des Schuldners.

Kosten:

Die gesamten Kosten, sowie Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank, muss nach deutschem Recht der Schuldner tragen und erstatten.

Warenkreditversicherung:

Wenn Sie Ihre Forderung eventuell bei einer Warenkreditversicherung versichert haben, titulieren wir Ihre berechtigte Forderung und führen für Sie in Deutschland das gerichtliche Zwangsvollstreckungs- und Pfändungsverfahren durch.
Wir führen somit den Versicherungsfall herbei, so dass Ihre Versicherung zahlt, falls Ihr Schuldner zahlungsunfähig ist.

Wir sind als amtliche zugelassenes Inkassounternehmen für ausländische Gläubiger im gesamten Deutschen Bundesgebiet für den Einzug von Forderungen tätig!

Erfahren Sie mehr über unsere Strategien im Auslandsinkasso, und nutzen Sie am besten gleich unseren kostenlosen Rückruf-Service!