Zwangsvollstreckungsverfahren Achtung: Forderungen aus 2021 verjähren am 31.12.2024!

Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckung

Haben Sie offene Forderungen?
Wir kennen die Lösung.

Liegen durch Vorlage des vollstreckbaren Schuldtitels (Vollstreckungsbescheid, Urteil, Anerkenntnisurteil, Versäumnisurteil, Vergleich, vollstreckbare Schuldurkunde usw.) die Voraussetzungen vor, erfolgt umgehend die Einleitung des gerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahrens und Pfändung des Schuldners von Ansprüchen Dritter.

Hierbei gehen wir ganz gezielt und individuell auf den Schuldner zugeschnitten vor, bis die Forderung ausgeglichen ist.

Bei

  • Wohnungswechsel,
  • Arbeitgeberermittlung,
  • Wechsel des Arbeitgebers,
  • Ermittlung der aktuellen Bankverbindung,
  • evtl. Ermittlung von Erben, etc.

bedienen wir uns unserer ONLINE-Datenbank auf elektronischen Wege.

Diese Dienste sind kostenpflichtig, können aber auch außerhalb eines bestehenden Inkassoauftrages bei Nachweis eines berechtigten Interesses in Anspruch genommen werden.

Nutzen Sie am besten gleich unseren kostenlosen Rückruf-Service!