Achtung: Forderungen aus 2021 verjähren am 31.12.2024!

Inkasso und Forderungsmanagement seit 1981

Wobei können wir Ihnen helfen?

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Sie benötigen Unterstützung rund um das Thema Forderungsmanagement?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Gerne helfen wir Ihnen bei der Steigerung Ihrer Liquidität und einem kundenerhaltenden Forderungseinzug.

Wir unterstützen Sie kompetent in allen Inkasso-Fragen, wie z.B. Inkasso für Ärzte und Heilberufe, Handwerker oder Mietinkasso (siehe "Leistungen").

Die zeitnahe Bearbeitung Ihres Inkassoauftrages ist für uns selbstverständlich. Wir legitimieren uns sofort bei Ihrem säumigen Kunden und geben die aktuelle Forderung mit Fristsezung auf.

Zugleich findet über unsere Online-Recherche eine Überprüfung statt, um einen ersten Aufschluss über Person und Bonität des Schuldners zu erhalten.

Überlassen Sie den Forderungseinzug uns:

  • Sie profitieren von unserer Erfahrung aus über 40 Jahren Inkasso-Tätigkeit
  • Ihre offenen Forderungen werden von den Spezialisten unseres Inkassounternehmens in Bremen, sowohl für den außergerichtlichen und gerichtlichen Forderungseinzug, als auch für das nachgerichtliche Überwachungsverfahren abgewickelt.
  • Der Großteil der Fälle erledigt sich meist schon im vorgerichtlichen Inkassoverfahren und gewährleistet Ihnen so einen optimalen Mittelrücklauf.
  • Hierbei steht für uns imm die gut funktionierende Geschäftsbeziehung zu Ihrem Schuldner im Vordergrund, den Sie als Kunden nicht verlieren möchten.
Inhaber Thomas F. Meier
Inhaber Thomas F. Meier

Selbstverständlich betreiben wir als Inkassounternehmen auch den Forderungseinzug im privaten Bereich, beispielsweise bei Forderungen aus:

  • Mietschulden
  • Privatdarlehen
  • Privatverkäufe
  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld

oder aus ähnlichen Forderungsfällen.

Unsere Vorgehensweise stimmen wir individuell ab.

Uns sind die meisten Schuldnertricks bekannt, sich der Forderung zu entziehen - in der Regel haben wir aber ein wirksames Mittel dagegen.

Wir sind bundesweit für Sie tätig.

Informieren Sie sich doch gleich über unsere Vorgehensweise...

oder nutzen Sie gleich unseren kostenlosen Rückruf-Service!

Verhindern Sie die Verjährung Ihrer Forderungen!!!

Samstag, der 31. Dezember 2023

kann ein wichtiges Datum für Sie sein, denn gemäß § 195 BGB verjähren aus dem Jahre 2020 mit Ablauf des Kalenderjahres 2023

  • Forderungen aufgrund von Lieferungen und Leistungen
  • Forderungen aus Miete und Pacht, einschließlich Nebenkosten
  • Forderungen aus Kaufpreiszahlung
  • Forderungen aus rückständigen Zinsen
  • Forderungen des täglichen Lebens, die nicht anderweitig geregelt sind!

Verhindern Sie deshalb unbedingt die Verjährung Ihrer Forderungen!

Lesen Sie mehr, wie Sie die Verjährungsfrist einhalten...